Zielgruppe

Unsere Schülerinnen und Schüler unterliegen der allgemeinen gesetzlichen Schulpflicht. Sie werden in der Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung aufgenommen, wenn sie einen beson­deren Förderbedarf haben, dem die Schule durch entsprechende Förderung Rechnung tragen kann. Der Förderbedarf wird im Fördergutachten differen­ziert dargestellt, ebenso die Förderansätze, die erforderlich scheinen. Bei aktuellen Veränderungen bezüglich des Förderbedarfs kann ein Wechsel von einem Förderschwerpunkt zum anderen erfolgen.

Unsere Schule nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die einen besonderen Förderbedarf im Rahmen der Förderschwerpunkte

  • ganzheitliche Entwicklung
  • motorische Entwicklung aufweisen.

Oft gehen damit auch Förderbedürfnisse in weiteren Bereichen einher (sozial-emotionale Entwicklung, Kommunikation, Wahrnehmung).

Das Einzugsgebiet der Schule umfasst den gesamten Kreis Birkenfeld.

Die Schulbesuchspflicht beträgt 12 Jahre; dementsprechend liegt die Alterss­panne zwischen 6 und 19 Jahren.

 

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